Wohnortwechsel, Zuwachs in der Familie oder das Erbe einer Immobilie: Es gibt eine Vielzahl an Gründen, wieso Sie mit dem Gedanken spielen könnten „Haus verkaufen oder vermieten“?

Je nachdem, ob Sie das Objekt selbst bewohnen oder dieses als Finanzanlage vermieten und verwalten, gibt es Argumente, die für und gegen einen Verkauf und eine Vermietung sprechen.

Es ist definitiv keine einfache Entscheidung, denn Sie möchten verständlicherweise zu einem wohlüberlegten Entschluss kommen. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Argumente, die für oder gegen den Verkauf oder die Vermietung sprechen.

Haftungsausschluss: Es handelt sich hierbei weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Jene darf nur durch einen Steuerberater oder Anwalt durchgeführt werden.

 

    1. Verkaufen oder vermieten – Was ist finanziell sinnvoll?
    2. Was spricht für den Verkauf Ihres Hauses?
    3. Was spricht gegen den Verkauf des Hauses?
    4. Was spricht für die Vermietung des Hauses?
    5. Was spricht gegen die Vermietung?
    6. Haus vermieten oder verkaufen: Das müssen Sie steuerlich beachten?
    7. Diese Steuern fallen beim Verkauf Ihrer Immobilie an
    8. Diese Steuern fallen bei der Vermietung Ihrer Immobilie an
    9. Immobilie geerbt: Sollten Sie verkaufen oder vermieten?
    10. Haus verkaufen oder vermieten? Am besten den Fachmann fragen

 


 

Verkaufen oder vermieten – Was ist finanziell sinnvoll?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Um zu einem kalkulierten Ergebnis zu kommen, sollten Sie folgende Faktoren in Ihre Entscheidung einbeziehen:

  • Die Lage des aktuellen Immobilienmarkts und die erwartete Entwicklung
  • Der aktuelle Wert Ihres Hauses
  • Ihre finanzielle sowie persönliche Lebenssituation

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie über den aktuellen Wert des Hauses informiert sein. Diese Zahl ist die Basis für alle weiteren Überlegungen. Um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, einen Fachmann für die Immobilienbewertung zu engagieren. Nur so können Sie einen exakten Wert erhalten.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Immobilienbewertung.

 

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Was spricht für den Verkauf Ihres Hauses?

 

Was spricht für den Verkauf Ihres Hauses?

 

Als Eigentümer und Eigentümerin wissen Sie, dass mit dem Besitz eines Objektes zeitliche, finanzielle und steuerliche Verpflichtungen auf Sie zukommen.

Wenn Sie das Haus vermieten, müssen Sie sich beispielsweise um die Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie kümmern. Falls Ihnen Zeit, Erfahrung und finanzielle Mittel für dieses Unterfangen fehlen, sind das legitime Gründe, die für den Verkauf Ihres Hauses sprechen.

Weitere Faktoren, die Sie in Ihre Entscheidungsfindung aufnehmen sollten:

  • Sanierung- und Renovierungsarbeiten, für die Sie aktuell nicht die finanziellen Mittel aufwenden können oder möchten.
  • Sie möchten die Verkaufssumme in eine neue Immobilie oder in eine andere Finanzanlage investieren.
  • Sollte zum Zeitpunkt des Verkaufs die Immobilie leer stehen, wird sich das Haus einfacher und schneller verkaufen lassen.
  • Wenn der regionale Immobilienmarkt ein „Verkäufer-Markt“ ist und die erwartete Entwicklung sich eher negativ für Sie als Verkäufer entwickelt.
  • Sie können den Verpflichtungen (z. B. Sanierung, Verwaltung, Instandhaltung), die mit dem Eigentum des Hauses zusammenhängen, nicht nachkommen.
  • Die Mietzahlungen sind niedriger als die Rendite aus anderen Geldanlagen.
  • Sie sind auf den Erlös aus dem Verkauf angewiesen, um etwa Ihren Ruhestand zu finanzieren oder andere Kreditsummen zu tilgen.
  • Das Haus steht leer.
  • Wenn Sie die Immobilie ohne Spekulationssteuersatz veräußern können.

Was spricht gegen den Verkauf des Hauses?

 

  • Sie müssen zum Verkaufszeitpunkt Spekulationssteuer auf den Erlös zahlen.
  • Sie erwarten eine zukünftige, beachtliche Wertsteigerung der Immobilie.
  • Haben Sie das Haus finanziert und möchten jetzt vorzeitig den Kredit ablösen? Beachten Sie, dass Sie bei vorzeitiger Kreditablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung an Ihre Bank zahlen müssen. Die Höhe dieser Gebühren orientiert sich am entgangenen Gewinn der Bank durch die vorzeitige Kreditablösung.

 

Was spricht für die Vermietung des Hauses?

 

Was spricht für die Vermietung des Hauses?

 

  • Sie erwarten, dass die Immobilie an Wert gewinnen wird und ein Verkauf zu diesem Zeitpunkt wäre die falsche Entscheidung.
  • Sie planen die Immobilie in Zukunft als Alterswohnsitz zu nutzen.
  • Das Haus bringt alle Eigenschaften einer soliden Wertanlage mit und eignet sich beispielsweise als Inflationsschutz.
  • Wenn Sie die Immobilie noch nicht lange besitzen und die steuerlichen Abschreibemöglichkeiten nutzen möchten.
  • Sie erwarten einen Anstieg der Mietpreise und können in Zukunft höhere Mieteinnahmen erzielen.
  • Sie ziehen in Ihrer aktuellen Lebenssituation regelmäßige Zahlungen einer einmaligen großen Summe vor.

 

Was spricht gegen die Vermietung?

 

  • Sie haben Angst, an Mietnomaden zu geraten und vor den damit zusammenhängenden finanziellen Schäden.
  • Sie sind finanziell von den Mieteinnahmen abhängig und werden in Existenznöte geraten, sollte es zu Mietausfällen oder Zahlungsunfähigkeit Ihrer Mieter kommen.
  • Sie haben keine Zeit und Erfahrung, die richtigen Mieter zu finden, möchten aber auch keine Hilfe durch Makler in Anspruch nehmen.

 

Haus vermieten oder verkaufen: Das müssen Sie steuerlich beachten?

 

Haus vermieten oder verkaufen: Das müssen Sie steuerlich beachten?

In diesem Abschnitt erfahren Sie, was für steuerliche Folgen ein Verkauf oder eine Vermietung mit sich bringt.

 

Diese Steuern fallen beim Verkauf Ihrer Immobilie an

 

Grundsätzlich fällt beim Verkauf Ihres Hauses die Spekulationssteuer an. Wenn Sie jedoch bestimmte zeitliche Fristen einhalten, können Sie die Immobilie steuerfrei verkaufen.

 

  1. Die 10-Jahresfrist legt fest, dass Sie Ihr Haus für einen Zeitraum von zehn Kalenderjahren besitzen müssen, bevor Sie es steuerfrei verkaufen können. Nach dieser Haltefrist können Sie das Objekt ohne jegliche steuerliche Belastung veräußern (solange Sie nicht als gewerblicher Immobilienverkäufer eingestuft werden).
  2. Sollten Sie das Objekt in den letzten Jahren selbst bewohnt haben, qualifiziert sich Ihr Immobilienverkauf für die 3-Jahresfrist. Diese verkürzt die Haltefrist und Sie können das Haus bereits nach drei Kalenderjahren steuerfrei verkaufen.

Für weitere Fragen zum steuerfreien Verkauf Ihres Eigentums empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber „Immobilie steuerfrei verkaufen“.

 

Diese Steuern fallen bei der Vermietung Ihrer Immobilie an

 

Bei der Vermietung Ihrer Immobilie fallen Steuern gemäß dem § 21 des Einkommensteuergesetzes an. Die Einnahmen, welche Sie aus dem Mietverhältnis erzielen, aber auch die Ausgaben, versteuern Sie jährlich in der Anlage V.

Die Höhe der Steuern, welche auf Ihre Mieteinnahmen anfallen, orientieren sich an Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

Beachten Sie, dass Sie durch die richtige Versteuerung der Mietrendite Vorteile erzielen können. Lesen Sie hierfür unseren Leitfaden „Mieteinnahmen richtig versteuern“.

 

Immobilie geerbt: Sollten Sie verkaufen oder vermieten?

Auch die Antwort auf diese Frage ist eine Einzelfall-Entscheidung und abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation. Sollten die geerbte Immobilie vermietet sein, werden Sie nach Antritt des Erbes automatisch neuer Vermieter und sind für alle damit verbundenen Rechte und Pflichten verantwortlich.

Im Falle einer Erbengemeinschaft wird das Haus oft verkauft. Denn die gleichmäßige Aufteilung der Immobilie zwischen mehreren Erben gestaltet sich häufig schwierig. Die Verkaufssumme hingegen kann fair zerstückelt werden.

Sollten Sie sich für den Verkauf der Erbschaftsimmobilie interessieren, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber „Geerbte Immobilie verkaufen – Schritt für Schritt“.

 


 

Haus verkaufen oder vermieten? Am besten den Fachmann fragen

 

Wenn Sie vor der schweren Entscheidung stehen, ob Sie Ihr Haus verkaufen oder vermieten sollten, helfen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung gerne weiter.

Wir sind Immobilien-Experten für München und Umgebung und setzen unsere langjährige Erfahrung für Ihr Objekt gewinnbringend ein. Die Vor- und Nachteile des Verkaufs oder der Vermietung klären wir mit Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kontaktieren Sie uns hierfür per Kontaktformular oder telefonisch.

 

Hirschmann & Kaul

 

Haftungsausschluss: Es handelt sich hierbei weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Jene darf nur durch einen Steuerberater oder Anwalt durchgeführt werden.