Halten Sie nach einer nachhaltigen Anlagemöglichkeit Ausschau, die Ihnen unter Umständen enorme Steuerersparnisse bietet?

Mit Steuererleichterungen wie dem Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen und Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien werden Photovoltaikanlagen schnell zu einer attraktiven Investitionsmöglichkeit für diejenigen, die ihre Steuerlast verringern und gleichzeitig die Umwelt schützen wollen.

Erfahren Sie mehr darüber, warum jetzt der perfekte Zeitpunkt ist, um in Photovoltaik zu investieren – von verschiedenen Arten von Abzügen bis hin zu Kosteneinsparungen im Laufe der Zeit – und wie Sie vom Investitionsabzugsbetrag steuerlich profitieren können.

 

    1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Photovoltaik [2023]
    2. Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
    3. Wer kann vom Investitionsabzugsbetrag profitieren?
    4. Wie können Privathaushalte vom IAB für PV-Anlagen profitieren?
    5. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung für PV-Anlagen auf den Investitionsabzugsbetrag aus?
    6. Was sind die Vorteile des Investitionsabzugsbetrags?
    7. Wie funktioniert der IAB bei PV-Anlagen?
    8. Beispielrechnung: Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage
    9. Weitere steuermindernde Abschreibungen auf PV-Anlagen
    10. Denkmalimmobilie als Kapitalanlage
    11. Fazit – der Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlage

 


 

Was ist der ​​Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die in bestimmte Anlagegüter investieren.

Der IAB ermöglicht es Unternehmen, einen Teil der Anschaffungskosten von Anlagegütern sofort als Betriebsausgabe abzusetzen, anstatt sie über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben.

Durch den IAB können Unternehmen also ihre Steuerlast verringern und damit ihre Liquidität verbessern.

Der Investitionsabzugsbetrag wird im Einkommensteuergesetz (EStG) in Deutschland im § 7g EStG geregelt. Im § 7g Abs. 1 EStG heißt es:

„Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbeträge).[…]“

 

Wer kann vom Investitionsabzugsbetrag profitieren?

In Deutschland können Unternehmen vom Investitionsabzugsbetrag (IAB) profitieren.

Das gilt sowohl für juristische Personen wie GmbHs oder AGs als auch für natürliche Personen, die als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind. Die Investition muss außerdem zu mindestens 90 % zu betrieblichen Zwecken genutzt werden.

Das Gesetz regelt Einschränkungen und Bedingungen für die Inanspruchnahme des IAB. Ob auch Sie vom IAB profitieren können, hängt von der individuellen Situation ab, in der Sie sich befinden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der zuständigen Steuerbehörde oder Ihrem Steuerberater zu erkundigen, um akkurate Informationen zu erhalten.

 

Wie können Privathaushalte vom IAB für PV-Anlagen profitieren?

 

PV Anlage Privathaushalt

Sie müssen keinen Konzern oder großes Unternehmen führen, um auch als Privatperson vom IAB profitieren zu können. Denn der Investitionsabzugsbetrag gilt auch für Freiberufler oder Kleinunternehmer*innen. Diese beiden Gewerbeformen können Sie ohne großen bürokratischen Aufwand bei Ihrem lokalen Finanzamt bzw. Gemeinde registrieren.

Da ab dem Jahr 2023 eine neue Gesetzgebung für die Regelung des Betriebes von kleineren PV-Anlagen in Kraft treten wird, empfehlen wir Ihnen vor der Anschaffung einer PV-Anlage, sich über die Auswirkungen des Systemwechsels auf den IAB zu informieren.

Sehr gerne verbinden wir Sie mit unserem Partnerunternehmen für Solar-Direktinvestments, der Ihnen detaillierte Informationen zum Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlagen geben kann.

 

Wie wirkt sich die Gesetzesänderung für PV-Anlagen auf den Investitionsabzugsbetrag aus?

Die Bundesregierung hat mit dem verabschiedeten Steuergesetz für das Jahr 2023 einige Steuererleichterungen für die Betreiber*innen von kleineren PV-Anlagen auf den Weg gebracht.

So müssen etwa Kleinunternehmer rückwirkend für das Jahr 2022 keine Mehrwertsteuer mehr abführen oder Einkommensteuer auf den produzierten und verkauften Strom zahlen.

Wie sich das neue Gesetz konkret auf den Investitionsabzugsbetrag auswirkt, steht aktuell noch nicht fest. Sollten Sie eine Investition in eine PV-Anlage planen, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Entwicklungen im Auge zu behalten.

 

Was sind die Vorteile des Investitionsabzugsbetrags?

Der Investitionsabzugsbetrag bietet Ihnen die Möglichkeit, im Jahr vor der Anschaffung einer PV-Anlage Ihre Steuerlast erheblich zu senken und Ihre Liquidität im Bilanzierungsjahr zu verbessern.

  • Sie können einen Investitionsabzugsbetrag für bis zu 50 % der investierten Summe bilden. Das Gesetz beschränkt den IAB auf bis zu 400.000 € pro Investition. Der Höchstbetrag des IAB ist also auf 200.000 € begrenzt.
  • Aufgrund des relativ hohen Abzugsbetrags können Sie Ihre Steuerlast im Jahr der Bilanzierung deutlich verringern.
  • Durch die Investition können Sie die Steuerlast strategisch in Jahre mit einer geringeren Steuerlast schieben.
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Wie funktioniert der IAB bei PV-Anlagen?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann unter anderem für die Investitionen in PV-Anlagen in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass Sie die Bilanzierung des IAB im Jahr vor der Anschaffung in der Steuererklärung bilden.

Die Höchstgrenze von 400.000 € pro Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer und Unternehmen gilt dabei auch für PV-Anlagen.

 

Beispielrechnung: Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage

 

Berechnung IAB PV-Anlage

Angenommen, Sie planen eine Investition in eine PV-Anlage, die 50.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in der Anschaffung kostet. Der IAB erlaubt Ihnen, bis zu 25.000 € im Jahr vor der Anschaffung gewinnmindernd in Ihrer Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.

 

Weitere steuermindernde Abschreibungen auf PV-Anlagen

Neben dem Investitionsabzugsbetrag können Sie von weiteren (Sonder-)Abschreibungen profitieren.

  • Sonderabschreibungen
  • Lineare Abschreibungen

Weitere Informationen zu den Steuervorteilen von PV-Anlagen finden Sie in unserem Ratgeber “Steuervorteile PV-Anlage: Das müssen Sie vor dem Kauf wissen”.

 

Denkmalimmobilie als Kapitalanlage

 

Steuern Sparen Denkmal AfA

 

Suchen Sie nach einer lukrativen Anlage für das freigewordene Kapital durch den IAB? Es gibt einige Faktoren, die dafür sprechen, warum eine Denkmalimmobilie eine gute Kapitalanlage in diesem Fall sein kann.

  • Wertstabilität: Denkmalimmobilien befinden sich in der Regel in guter Lage, was bedeutet, dass sie oftmals eine hohe Wertstabilität aufweisen. Sie haben daher weniger extreme Schwankungen im Wert als andere Immobilien und können somit eine sichere Kapitalanlage darstellen.
  • Steuervergünstigungen: Denkmalimmobilien bieten Ihnen in Deutschland große Steuersparmöglichkeiten. Die Sonderabschreibung für Denkmalimmobilien(Sonder-AfA) ermöglicht es Eigentümern von Denkmalimmobilien, bestimmte Renovierungs- und Instandhaltungskosten steuerlich geltend zu machen. Dies kann dazu beitragen, die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie zu reduzieren und somit die Rendite zu erhöhen.
  • Attraktive Mietrendite: Denkmalimmobilien sind nicht nur interessante Objekte für Anleger, die Steuern sparen wollen, sondern auch für Investoren, die dank der attraktiven Mietrendite fürs Alter vorsorgen möchten.

 

 
 


 

Fazit – Der Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlagen

 

PV-Anlagen haben sich in den vergangenen Jahren zu einer attraktiven Investitionsmöglichkeit für alle, die ihre Steuerlast senken und gleichzeitig die Umwelt schützen wollen, entwickelt.

Mit Steuervergünstigungen wie dem Investitionsabzugsbetrag ist die Photovoltaik eine nachhaltige Investition mit großem Steuereinsparpotenzial.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um sich genauer über die lukrative Kombination von Denkmalimmobilien und PV-Anlagen zu informieren und wie auch Sie von dieser spannenden Investitionsmöglichkeit profitieren können.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, den Investitionsabzug für Steuerzwecke zu nutzen.

 

Hirschmann & Kaul

 

Haftungsausschluss: Es handelt sich hierbei weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Jene darf nur durch einen Steuerberater oder Anwalt durchgeführt werden.