Sind Sie auf der Suche nach einer nachhaltigen Investitionsmöglichkeit, die Ihnen auch noch Steuervorteile bringt? Die neuen Steuerregelungen für 2025 machen Photovoltaikanlagen besonders interessant. Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB), der Null-Prozent-Umsatzsteuer und Sonderabschreibungen können Sie nicht nur Ihre Steuerlast senken, sondern auch aktiv zur Förderung erneuerbarer Energien beitragen.
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um sich über die verschiedenen Abzugsmöglichkeiten, langfristige Kosteneinsparungen und die steuerlichen Vorteile des IAB für Ihre Photovoltaikinvestition zu informieren. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Sie von diesen Möglichkeiten profitieren können!
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- Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Photovoltaik [2025]
- Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
- Wer kann vom Investitionsabzugsbetrag profitieren?
- Wie können Privathaushalte vom IAB für PV-Anlagen profitieren?
- Wie wirkt sich die Gesetzesänderung für PV-Anlagen auf den Investitionsabzugsbetrag aus?
- Was sind die Vorteile des Investitionsabzugsbetrags?
- Wie funktioniert der IAB bei PV-Anlagen?
- Beispielrechnung: Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage
- Weitere steuermindernde Abschreibungen auf PV-Anlagen
- Denkmalimmobilie als Kapitalanlage
- Fazit – der Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlage
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine tolle steuerliche Unterstützung für Unternehmen in Deutschland, die in bestimmte Anlagegüter investieren möchten. Mit dem IAB können Firmen einen Teil der Anschaffungskosten sofort als Betriebsausgabe absetzen, anstatt diese über viele Jahre abzuschreiben. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Steuerlast senken und dadurch mehr finanziellen Spielraum gewinnen können. Eine großartige Möglichkeit, um die Liquidität zu verbessern!
Der Investitionsabzugsbetrag wird im Einkommensteuergesetz (EStG) in Deutschland im § 7g EStG geregelt. Im § 7g Abs. 1 EStG heißt es:
„Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbeträge).[…]“
Wer kann vom Investitionsabzugsbetrag profitieren?
In Deutschland haben Unternehmen die Möglichkeit, vom Investitionsabzugsbetrag (IAB) zu profitieren.
Das gilt sowohl für juristische Personen wie GmbHs oder AGs als auch für Einzelunternehmer oder Freiberufler. Wichtig ist, dass die getätigte Investition zu mindestens 90 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Das Gesetz stellt bestimmte Bedingungen und Einschränkungen für die Nutzung des IAB auf. Ob Sie davon profitieren können, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Um sicherzugehen, empfehlen wir, sich bei der zuständigen Steuerbehörde oder einem Steuerberater zu informieren und präzise Auskünfte zu erhalten.
Wie können Privathaushalte vom IAB für PV-Anlagen profitieren?
Auch im Jahr 2025 können Privathaushalte vom Investitionsabzugsbetrag (IAB) profitieren – besonders, wenn sie als Freiberufler oder Kleinunternehmer tätig sind. Diese Gewerbeformen lassen sich ganz einfach bei den örtlichen Finanzämtern anmelden.
Dank der aktuellen Regelungen für kleinere Photovoltaikanlagen sind die steuerlichen Vorteile wie der IAB nun leichter nutzbar. Für Photovoltaikanlagen gilt auch 2025 weiterhin die Null-Prozent-Umsatzsteuerregelung, was bedeutet, dass beim Kauf und der Installation keine Umsatzsteuer anfällt. Diese Regelung wird voraussichtlich auch in Zukunft beibehalten.
Darüber hinaus gibt es Steuerbefreiungen für die Einkommensteuer, was Investitionen in erneuerbare Energien noch attraktiver macht.
Sehr gerne verbinden wir Sie mit unserem Partnerunternehmen für Solar-Direktinvestments, der Ihnen detaillierte Informationen zum Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlagen geben kann.
Wie wirkt sich die Gesetzesänderung für PV-Anlagen auf den Investitionsabzugsbetrag aus?
Die Bundesregierung hat mit dem verabschiedeten Steuergesetz für das Jahr 2023 einige Steuererleichterungen für die Betreiber*innen von kleineren PV-Anlagen auf den Weg gebracht.
Kleinunternehmer müssen beispielsweise für das Jahr 2022 keine Mehrwertsteuer mehr abführen oder Einkommensteuer auf den Strom zahlen, den sie produziert und verkauft haben. Auch im Jahr 2025 entfällt für Anlagen bis 30 kWp die Mehrwertsteuer, und die Einnahmen aus selbst erzeugtem und verkauftem Strom bleiben steuerfrei. Die Kombination aus Einkommensteuerbefreiung und Null-Prozent-Umsatzsteuer macht den Investitionsabzugsbetrag noch attraktiver.
Trotz dieser Erleichterungen ist es immer ratsam, sich vor einer Investition in PV-Anlagen gut über die aktuellen Regelungen zu informieren.
Was sind die Vorteile des Investitionsabzugsbetrags?
Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Ihnen, im Jahr vor der Anschaffung einer PV-Anlage Ihre Steuerlast deutlich zu verringern und Ihre Liquidität im Jahr der Bilanzierung zu steigern.
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- Steuerentlastung: Sie können bis zu 50 % der Investitionskosten vorab als Betriebsausgabe absetzen und so Ihre Steuerlast mindern.
- Höchstgrenze: Der maximale Abzugsbetrag beträgt 200.000 €, was erhebliche Steuerersparnisse ermöglicht.
- Steuerplanung: Durch den IAB können Sie Ihre Steuerlast in das Jahr vor der Anschaffung verschieben und dadurch Ihre Liquidität verbessern.
Wie funktioniert der IAB bei PV-Anlagen?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann auch 2025 für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Wichtig ist, den IAB im Jahr vor der Anschaffung der Anlage in der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Höchstgrenze liegt bei 400.000 €, wobei bis zu 50 % der Investitionskosten, also maximal 200.000 €, sofort als gewinnmindernde Betriebsausgabe abgesetzt werden können.
Diese Regelung ermöglicht eine effektive steuerliche Planung für Unternehmen und Einzelpersonen und bleibt 2025 unverändert in Kraft.
Beispielrechnung: Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage
Stellen Sie sich vor, Sie planen eine Investition in eine PV-Anlage, die 50.000 € zuzüglich Umsatzsteuer kostet. Mit dem IAB können Sie im Jahr vor der Anschaffung bis zu 25.000 € in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, um Ihren Gewinn zu mindern.
Weitere steuermindernde Abschreibungen auf PV-Anlagen
Neben dem Investitionsabzugsbetrag können Sie von weiteren (Sonder-)Abschreibungen profitieren.
- Sonderabschreibungen
- Lineare Abschreibungen
Weitere Informationen zu den Steuervorteilen von PV-Anlagen finden Sie in unserem Ratgeber “Steuervorteile PV-Anlage: Das müssen Sie vor dem Kauf wissen”.
Denkmalimmobilie als Kapitalanlage
Suchen Sie nach einer lukrativen Anlage für das freigewordene Kapital durch den IAB? Es gibt einige Faktoren, die dafür sprechen, warum eine Denkmalimmobilie eine gute Kapitalanlage in diesem Fall sein kann.
- Wertstabilität: Denkmalimmobilien befinden sich in der Regel in guter Lage, was bedeutet, dass sie oftmals eine hohe Wertstabilität aufweisen. Sie haben daher weniger extreme Schwankungen im Wert als andere Immobilien und können somit eine sichere Kapitalanlage darstellen.
- Steuervergünstigungen: Denkmalimmobilien bieten Ihnen in Deutschland große Steuersparmöglichkeiten. Die Sonderabschreibung für Denkmalimmobilien(Sonder-AfA) ermöglicht es Eigentümern von Denkmalimmobilien, bestimmte Renovierungs- und Instandhaltungskosten steuerlich geltend zu machen. Dies kann dazu beitragen, die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie zu reduzieren und somit die Rendite zu erhöhen.
- Attraktive Mietrendite: Denkmalimmobilien sind nicht nur interessante Objekte für Anleger, die Steuern sparen wollen, sondern auch für Investoren, die dank der attraktiven Mietrendite fürs Alter vorsorgen möchten.
Fazit – Der Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlagen
Photovoltaikanlagen sind auch 2025 eine lohnenswerte Investition, um Steuern zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen.
Dank des Investitionsabzugsbetrags und weiterer Steuervergünstigungen bietet die Photovoltaik eine nachhaltige Möglichkeit mit großem Sparpotenzial.
Die aktuellen steuerlichen Vorteile machen jetzt den perfekten Zeitpunkt, um sich näher mit der Kombination von PV-Anlagen und Denkmalimmobilien zu beschäftigen und so von dieser attraktiven Investitionsmöglichkeit zu profitieren.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, den Investitionsabzug für Steuerzwecke zu nutzen.
Haftungsausschluss: Es handelt sich hierbei weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Jene darf nur durch einen Steuerberater oder Anwalt durchgeführt werden.