Stehen Sie kurz vor der Vermietung Ihrer Immobilie und machen sich Sorgen in die Hände von Mietnomaden zu geraten? Oder Sie haben es bereits mit Mietbetrügern in Ihrer Wohnung zu tun?

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Schwindler wissen müssen und wie Sie im Ernstfall Mietnomaden wieder loswerden.

Es gibt einige Möglichkeiten, wie Sie mit dieser Situation umgehen können, um Ihre Immobilie und Ihren Geldbeutel vor hohen Kosten und viel Ärger zu schützen.

Lesen Sie also weiter, um zu erfahren, wie Sie im Ernstfall Mietnomaden loswerden können.

Haftungsausschluss: Es handelt sich hierbei weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Jene darf nur durch einen Steuerberater oder Anwalt durchgeführt werden.

 

  1. Was sind Mietnomaden?
  2. Wie erkenne ich Mietnomaden?
  3. Wie kann ich mich vor Mietnomaden schützen?
  4. Versicherungen gegen Mietnomaden
  5. Was kann ich gegen Mietnomaden tun?
  6. Ordentliche Kündigung – § 573c Abs.1 BGB
  7. Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung der Miete – § 543 Abs. 2 BGB
  8. Fristlose außerordentliche Kündigung bei Nichtzahlung der Kaution – § 569 Abs. 2a
  9. “Berliner Räumung” – § 885 Abs. 2 ZPO
  10. So werden Sie Mietnomaden los – Ablauf
  11. Der beste Schutz vor Mietnomaden

 


 

Was sind Mietnomaden?

 

Im Gegenzug zu “normalen” Mietern sind Mietnomaden Mieter oder Mieterinnen, die in eine Wohnung einziehen und nicht beabsichtigen in regulären Abständen die anfallende Miete zu zahlen.

Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert den Begriff Mietnomade wie folgt:

“Personen, die vorsätzlich Mietverhältnisse begründen, mit der Absicht, keine Miete zu zahlen. Dabei werden Mieterrechte missbraucht, z. B. werden durch Behauptung von Wohnungsmängeln Mietminderungen und völlige Zahlungseinstellungen begründet. Teilweise wird auch darauf geachtet, dass die Rückstände nicht höher als 2 Monatsmieten betragen, um damit ein juristisches Vorgehen des Vermieters zu verhindern. Es kommt relativ häufig vor, dass die Wohnungen nicht gepflegt und sogar gezielt ‚abgewohnt‘ und  ‚vermüllt‘ und irgendwann fluchtartig verlassen werden. Diese Mieter werden auch als Einmietbetrüger bezeichnet.”

Mietnomaden sind ein großes Problem für Sie als Vermieter*in. Denn auch wenn die Mietrechtsreform vom 1. Februar 2013 Ihre Position als Vermieter gestärkt hat, so ist der Prozess Mietnomaden aus der Immobilie zu entfernen oftmals ein langer.

Auch nach der fristlosen Kündigung kann es mehrere Monate dauern, bis ein vollstreckbares Räumungsurteil gefällt wird.

 

Wie erkenne ich Mietnomaden?

 

Vor Mietnomaden schützen

 

Leider sind Mietnomaden auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sie unterscheiden sich nicht von anderen Mietinteressenten und kommen oftmals fein gekleidet zu dem Besichtigungstermin.

Aufgrund dessen ist es schwierig bis unmöglich, sich vor Mietbetrügern zu schützen. Trotz allem haben Sie ein paar Möglichkeiten, von denen Sie unbedingt Gebrauch machen sollten.

 

 

Wie kann ich mich vor Mietnomaden schützen?

 

Mietnomaden sind mit bloßem Auge nicht von “normalen” Mietern zu unterscheiden. Ein erster Schritt, um betrügerische Mieter und Mieterinnen gar nicht erst in Ihre Immobilie zu lassen, ist die Verwendung folgender Dokumente:

  • Mieterselbstauskunft
  • Referenzen aus vorherigen Mietverhältnissen
  • Bonitätsauskünfte
  • Gehaltsauskünfte
  • Mindestens 2 Monatsmieten Kautionszahlung

 

Seien Sie sich bewusst, dass Mietnomaden Schwindler sind. Daher ist nicht auszuschließen, dass die Angaben in der Mieterselbstauskunft, die Referenzen und die Bonitätsauskünfte gefälscht sind.

Selbst wenn die Angaben richtig sind, ist es nicht auszuschließen, dass es sich bei den Bewerber*innen um Mietbetrüger handelt: Mietzahlungen werden vorsätzlich nicht geleistet und Ihre Wohnung wird im schlimmsten Fall in einem verwüsteten Zustand hinterlassen.

Versicherungen gegen Mietnomaden

Der Prozess, einen betrügerischen Bewohner räumen zu lassen, kann mit viel Zeit und hohen Kosten verbunden sein.

Für Sie als Vermieter oder Vermieterin bedeutet das Mietausfälle und in manchen Fällen auch Sachschäden an Ihrem Eigentum.

Aus diesem Grund gibt es inzwischen Versicherungen, die sich auf den entstandenen Schaden durch Mietnomaden spezialisiert haben. Je nach Immobilienobjekt bewegen sich die Kosten zwischen 100 und 400 € pro Jahr.

Was kann ich gegen Mietnomaden tun?

 

Rechte als Vermieter

 

Seit dem 1. Mai 2013 sind Ihre Rechte als Vermieter gegenüber betrügerischen Mietern gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes (MietRÄndG) hat Ihnen der Deutsche Bundesrat den Rücken gestärkt, effektiver gegen Mietbetrüger vorgehen zu können.

Folgende rechtliche Instrumente stehen Ihnen im Kampf gegen Mietnomaden zur Verfügung:

 

●     Ordentliche Kündigung – § 573c Abs.1 BGB

Sobald Ihr Mieter mit auch nur einer Monatsmiete im Verzug ist und auf Ihre Abmahnung nicht reagiert hat, können Sie eine ordentliche Kündigung aussprechen. Laut Gesetz müssen Sie dem Vermieter eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einräumen.

§ 573c Abs.1 BGB

 

●     Fristlose Kündigung bei Nichtzahlung der Miete – § 543 Abs. 2 BGB

Haben Ihre neuen Mieter die Miete nicht rechtzeitig bezahlt? Seit der Änderung des Mietrechts, ist das ein Grund Ihren Mietern eine fristlose Kündigung auszusprechen. Und das bereits nach 2 Monaten Zahlungsverzug.
Hierfür müssen Sie keine Abmahnung abgesendet haben. Der Tatbestand für die fristlose Kündigung ist also bereits nach zwei fehlenden Mietzahlungen, entweder

  • in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit mehr als einer Monatsmiete,
  • oder insgesamt zwei Monatsmieten,

bereits erfüllt.

§ 543 Abs. 2 Nr.4 BGB

 

●     Fristlose außerordentliche Kündigung bei Nichtzahlung der Kaution – § 569 Abs. 2a

Seit Geltung des Mietrechtsänderungsgesetzes können Sie eine außerordentliche und fristlose Kündigung aussprechen, wenn Ihr neuer Mieter mit der Kautionszahlung im Verzug ist. Der Betrag der Kaution muss dabei mindestens zwei Monatsmieten entsprechen.

→ Wichtig: Berauben Sie sich nicht der Möglichkeit, rabiat gegen Betrüger vorzugehen, indem Sie eine Kaution in Höhe von weniger als zwei Monatsmieten vereinbaren.

§ 569 Abs. 2a

 

●     “Berliner Räumung” – § 885 Abs. 2 ZPO

Die sogenannte Berliner Räumung, oder auch Berliner Modell genannt, soll die Zwangsräumung Ihrer Immobilie vereinfachen. Im Gegensatz zur klassischen Räumung, die für Sie als Vermieter oder Vermieterin mit Risiken und Kosten verbunden ist, tauscht der Gerichtsvollzieher lediglich das Schloss an der Wohnungstür aus. In der Immobilie befinden sich demnach noch das ganze Hab und Gut des Mieters, ohne dass dieser an seine Wertgegenstände herankommt. Nach einem Monat können Sie die hinterbliebenen Wertgegenstände veräußern, indem Sie das Vermieterpfandrecht gemäß § 562 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltend machen.

§ 885 Abs. 2 ZPO
§ 562 BGB

 

So werden Sie Mietnomaden los – Ablauf

 

Der Albtraum eines jeden Vermieters und Vermieterin ist wahr geworden: Sie haben Mietbetrüger in Ihrer Wohnung. Verständlicherweise möchten Sie diese nun schleunigst aus Ihrem Eigentum entfernen.

Wie können sie vorgehen?

Hat Ihr Mieter oder Ihre Mieterin trotz ausgesprochener und gültiger Kündigung Ihrerseits die Wohnung innerhalb der angegebenen Frist nicht verlassen, können Sie eine Räumungsklage erwirken.

Mit dem Räumungstitel können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Wohnung räumen zu lassen (siehe Berliner Räumung).

 


 

Der beste Schutz vor Mietnomaden

 

Mietbetrüger sind unangenehme Zeitgenossen. Neben Ärger und strapazierten Nerven, hinterlassen Sie oft Chaos in Ihrer Wohnung und einen leeren Geldbeutel dank fehlender Mieteinnahmen.

Leider gibt es kein Patentrezept gegen Mietnomaden, allerdings gibt es einige Dinge, die Sie im Kampf gegen die Schwindler tun können.

Als langjährige Experten auf dem Münchner Wohnungsmarkt sind wir bei Hirschmann & Kaul Immobilien mit allen Wassern gewaschen und haben schon viele Wohnungen und Häuser erfolgreich vermittelt.

Wir wissen, worauf Sie bei Mietern zu achten haben und stehen Ihnen bei der Vermietung Ihrer Münchner Immobilie gerne unterstützend zur Seite.

Scheuen Sie sich nicht, uns mit Fragen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Hirschmann & Kaul

Haftungsausschluss: Es handelt sich hierbei weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Jene darf nur durch einen Steuerberater oder Anwalt durchgeführt werden.