Steuern sparen als Freiberufler

Mithilfe von Steuertipps die Steuerlast senken

Verschiedene Steuerarten für Freiberufler

Steuern zu sparen als Freiberufler, ist vergleichsweise einfach. Abzugsfähige Kosten verringern den zu versteuernden Gewinn. Um als Freiberufler Steuern zu sparen, ist es daher wichtig, die Tipps zu den verschiedenen Ausgaben zu beachten.

Freiberufler sind von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Das Finanzamt verlangt nur die Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Anlage zur Steuererklärung.

Einkommenssteuer Freiberufler:

Dass die Einkommenssteuer Freiberufler betrifft, ist offenkundig. Diese direkte Steuer bemisst sich nach dem Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit.

Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer ist für Freiberufler im Grundsatz ebenfalls eine Pflichtsteuer, die für alle Waren und Dienstleistungen erhoben werden muss. Dabei gilt aber eine Ausnahme.

Wenn der Vorjahresumsatz den Betrag von 22.000 Euro nicht übersteigt und der Umsatz des aktuellen Geschäftsjahres voraussichtlich nicht oberhalb von 50.000 Euro liegt, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Dann sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Damit können Sie sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn Sie Ihre Leistungen in erster Linie für Endverbraucher erbringen.

Vorsteuer:

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie als Freiberufler für den betrieblichen Kauf von Produkten leisten. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung führt dazu, dass Sie das Geld vom Finanzamt zurückerhalten. Dabei handelt es sich um den Vorsteuerabzug.
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Betriebliche Ausgaben geltend machen

Der Jahresüberschuss errechnet sich aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben. Dies ist der wesentliche Ansatz, um Steuern zu sparen als Freiberufler. Je mehr betriebliche Ausgaben Sie geltend machen, umso geringer wird die zu zahlende Einkommensteuer sein.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Belege für die Ausgaben zu sammeln. Dies gilt auch für Bewirtungsbelege bei geschäftlichen Zusammenkünften. Die Quittung muss mit den Namen der Teilnehmer versehen sein.

Außerdem ist es unabdingbar, sich für bezahlte Dienstleistungen (z. B. Web Design) eine Rechnung ausstellen zu lassen.

Investitionsabzugsbetrag:

Der Investitionsabzugsbetrag zählt zu den wichtigsten Steuertricks für Freiberufler. Sie können alle Investitionen, die Sie für die kommenden drei Jahre einplanen, direkt für eine Steuerminderung geltend machen.

Der Umfang beträgt 50 Prozent der vorgesehenen Investitionen. Der Investitionsabzugsbetrag ist möglich, wenn die geplanten Investitionen zu 90 Prozent einem betrieblichen Zweck dienen.

Außerdem darf der Jahresgewinn die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten. Durch diese Regelung können Sie als Freiberufler Steuern sparen.

Dies gilt vor allem, wenn Sie ein besonders erfolgreiches Geschäftsjahr hatten und Ihr Gewinn deutlich höher als erwartet ausfällt.

Kosten für den Firmenwagen:

Wenn Sie Ihren privaten Wagen für geschäftliche Fahrten verwenden, können Sie die Kosten über die Kilometerpauschale geltend machen. Falls Sie einen Firmenwagen nutzen, dürfen Sie die Kosten für das Fahrzeug geltend machen.

Allerdings müssen Sie dann die private Nutzung des Autos als betriebliche Einnahme in Ihrer Gewinnermittlung ausweisen. Wenn Sie einen Firmenwagen neu kaufen, dürfen Sie diesen über einen Zeitraum von sechs Jahren abschreiben.

Arbeitszimmer:

Die Kosten für ein Büro, das Sie als Freiberufler anmieten, können Sie als Betriebskosten geltend machen. Auch ein Arbeitszimmer in der Wohnung ist steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür ist die eindeutige räumliche Trennung vom privaten Wohnbereich.

Kosten für Geschenke:

Geschenke für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner können von der Steuer abgesetzt werden. Freiberufler dürfen einen Wert von 35 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr, Geschenk und Person steuerlich geltend machen.

Steuern sparen in Deutschland

Die Steuerlast in Deutschland ist so hoch wie sonst nirgends. Andere Länder haben eine deutlich geringere Steuerlast. Jedoch können trotzdem Steuern gespart werden, ohne dass das Land verlassen werden muss und ohne komplizierte Firmenkonstrukte im Ausland.
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Steuern sparen als Unternehmer
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Steuern sparen als Selbstständiger
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Steuern sparen als Angestellter

Die Steuervorteile einer Denkmalimmobilie ausschöpfen

Denkmalimmobilien gehören zu den unterschätzten Steuertipps für Freiberufler. Die Immobilie ist eine Anlageform, die in Zeiten hoher Inflationsraten und geringer Zinsen deutlich an Attraktivität gewinnt. Geld lässt sich drucken. Aber der natürliche Boden kann nicht vermehrt werden.

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Warum zählt die Denkmalimmobilie zu den Freiberufler Steuertricks?

Der Staat fördert den Erhalt von Baudenkmälern. Voraussetzung dafür ist, dass die Baumaßnahmen erst nach dem Kaufvertragsabschluss durchgeführt werden. Der Käufer darf die Sanierungskosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren vollständig abschreiben.

Mit einer Denkmalimmobilie ist es möglich Ihre Einkommenssteuer um bis zu 60 % zu reduzieren und gleichzeitig Ihr Immobilienvermögen aufzubauen.

Wer eine Denkmalimmobilie nach der Sanierung vermietet, kann die Darlehenszinsen komplett abschreiben. Die Agentur Hirschmann & Kaul berät Sie rund um Immobilien und Steuertricks für Freiberufler!

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Markus Kaul & Louis Hirschmann

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

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Der Jahresüberschuss ist die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben. Je höher die betriebliche Ausgaben sind, desto mehr sinkt die zu zahlende Einkommensteuer sein. Es lohnt sich daher, Steuertipps für Freiberufler zu beachten.

Eine Denkmalimmobilie ist ein Gebäude, dessen Erhalt aus Sicht des Staates wünschenswert ist und daher steuerlich gefördert wird.

Hohe Mieteinnahmen und Steuerersparnisse geben dem Anleger Sicherheit und die Chance zum steigenden Wertzuwachs sowie nachhaltigen Vermögensaufbau.

Kosten für die Sanierung einer Denkmalimmobilie können zu hundert Prozent von der Steuer abgesetzt werden. In den ersten acht Jahren können Sie jeweils neun Prozent der Kosten absetzen und in den letzten vier Jahren jeweils sieben Prozent.