Wenn bei Ihnen nicht täglich das Murmeltier grüßt, dann zumindest jedes Jahr einmal das Finanzamt. Besonders für Gutverdiener ist es eine schmerzliche Erfahrung, einen großen Teil ihres hart verdienten Einkommens an den Fiskus abtreten zu müssen.

Aber nur weil die jährlichen Steuern unvermeidlich sind, heißt das nicht, dass Sie nicht versuchen können, die höchstmögliche Rückzahlung aus Ihrer jährlichen Steuererklärung herauszuholen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie an Ihrem jährlichen Steuerrädchen drehen können und wie Sie Steuern sparen durch Investieren können.

 

    1. Um Steuern zu sparen, sind (meistens) Ausgaben nötig
    2. Steuern sparen durch Werbungskosten
    3. Steuern sparen durch Immobilien
    4. Steuern sparen als Vermieter*in
    5. Steuern sparen durch denkmalgeschützte Immobilien
    6. Steuern sparen durch Investitionen in die Altersvorsorge
    7. Steuern sparen für Unternehmer*innen
    8. Fazit: Steuern sparen durch investieren

 


 

Um Steuern zu sparen, sind (meistens) Ausgaben nötig

 

Steuervergünstigungen und Abschreibungen

 

Um von verschiedenen Steuervergünstigungen Gebrauch machen zu können, müssen im Normalfall, den Steuer-Abschreibungen bestimmte Ausgaben gegenüberstehen. Diese Investitionen müssen vom Finanzamt als steuerabzugsfähig anerkannt werden.

Generell gilt: Je mehr Ausgaben Sie absetzen können, desto kleiner wird der zu versteuernde Betrag werden. Und je kleiner der zu versteuernde Betrag, desto weniger Steuern müssen Sie am Ende des Jahres zahlen.

Ausgaben sind nicht immer per se negativ. Wenn Ausgaben als Investition gesehen werden, erwarten Sie eine positive Auswirkung dieser Investitionen auf Ihr (finanzielles) Leben.

Was für legale Möglichkeiten haben Sie also, um den Steuerbemessungsbetrag durch Investitionen zu drücken?

In den nächsten Abschnitten finden Sie einige Abschreibemöglichkeit für gängige Investitionen, die Sie einsetzen können, um von Steuervergünstigungen eventuell Gebrauch machen zu können.

 

Steuern sparen durch Werbungskosten

Auch wenn es sich so anhört – Werbungskosten haben nichts mit Werbung zu tun. Werbungskosten sind Ausgaben – Investitionen – die Sie tätigen, die im Zusammenhang mit Ihrem beruflichen Leben stehen.

So können Sie beispielsweise die Ausgaben in Bewerbungsbilder am Jahresende geltend machen. Denn Sie investieren mit einer solchen Ausgabe in Ihre berufliche Zukunft und Ihren Erfolg am Arbeitsmarkt.

Werbungskosten sind also Investitionen in Ihre berufliche Zukunft, die in der Anlage N Ihrer Steuererklärung aufgelistet werden.

Die Liste an Aufwendungen, die Sie als Werbungskosten absetzen können, ist umfangreich. Wichtig ist hier nur zu beachten, dass die Ausgaben immer in Relation zu Ihrer beruflichen Ausbildung oder dem Beruf stehen müssen.

Hier sind einige Beispiele für Posten, die Sie gegebenenfalls als Werbungskosten absetzen können:

● Alle Kosten, die mit Bewerbungen bei potenziellen Arbeitgebern in Verbindung stehen
● Fahrten in die Arbeitsstätte
● Die Bahncard
● Umzugskosten für beruflich bedingten Wohnortwechsel
● Kosten für Ihr Arbeitszimmer zu Hause /Home-Office (bis zu 1.250 Euro pro Jahr)
● Berufsausbildungs- und Fortbildungskosten für das Erststudium, Zweitstudium oder Berufsausbildungen
● Ausgaben für bestimmte Versicherungen (z.B. Rechtsschutzversicherung)
● etc.

Wie Sie sehen können, gibt es einiges an Steuersparpotenzial durch das Absetzen von Werbungskosten. Auch in anderen Bereichen helfen Ihnen Werbungskosten bestimmte Investitionen als Steuerabschreibung gewinnbringend einsetzen zu können.

 

Steuern sparen durch Immobilien

 

Steuern sparen durch Immobilien

 

Immobilien sind nicht nur eine attraktive Möglichkeit, um einerseits Ihr Kapital wertstabil bzw. wertsteigernd anzulegen, sondern auch, um in den Genuss bestimmter Steuersparmöglichkeiten zu kommen.

 

Steuern sparen als Vermieter*in

 

Auch wenn Sie als Vermieter bzw. Vermieterin einer Immobilie, durch die Vermietung des Objekts Einkommen generieren, können Sie durch bestimmte Investitionen von steuerlichen Abzügen profitieren.

Direkt im ersten Jahr können Ausgaben, wie Maklerkosten, Kosten für Gutachten oder den Notar, von Ihrer gesamten Steuerlast abgezogen werden.

Aber auch laufende Kosten sowie Aufwendungen, die im Kontext der Vermietung stehen, können Sie zur Senkung Ihrer Steuerlast jedes Jahr als Werbungskosten einbringen.

Laufende Kosten, die geltend gemacht werden können, sind unter anderem:

● Die Kosten, um die Kreditzinsen für die Finanzierung zu tilgen
● Instandhaltungskosten (z.B. Winterdienst, Hausmeisterservice, etc.)
● Renovierungs- und Sanierungskosten

Beachten Sie unbedingt, dass Sie alle Rechnungen am Ende des Jahres für Ihre Steuererklärung benötigen. Verwahren Sie diese also unbedingt an einem sicheren Platz.

Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Vermietung und Steuern benötigen, empfehlen wir Ihnen dazu unseren umfangreichen Ratgeber “Mieteinnahmen richtig versteuern” dazu.

 

Steuern sparen durch denkmalgeschützte Immobilien

 

Steuern sparen mit Denkmalimmobilien

 

Steuern sparen mit Denkmalimmobilien ist eine immer beliebter werdende Methode, da die Investition in Denkmalimmobilien ein besonders großes Steuersparpotenzial bietet.

Denkmalimmobilien sind Objekte, die von besonderem kulturellem oder öffentlichem Interesse sind und daher vor dem Abriss geschützt werden sollen. Welche Immobilien durch das Denkmalschutzgesetz als schützenswert gelten, wird auf Basis verschiedener Kriterien von den regionalen Behörden entschieden.

Viele Käufer und Käuferinnen investieren in ein solches Objekt, modernisieren es und vermieten es anschließend.

Wieso kann die Investition in Denkmalimmobilien so lohnend sein?

Denn es winken attraktive Steuererleichterungen. Die Denkmalschutz-Afa erlaubt die folgenden Abschreibungen:

  • Über 12 Jahre hinweg, können Denkmalimmobilienbesitzer*innen Sanierungen zur Instandhaltung des Gebäudes in den Werbungskosten einbringen. In den ersten 8 Jahren können Sie 9% der Investitionen für Sanierungen abschreiben und in den folgenden 4 Jahren 7 %.
  • Bei der privaten Nutzung, wenn Sie die Immobilie nicht vermieten, können Sie über einen Zeitraum von 9 Jahren 10 % der Sanierungskosten von Ihrer Steuer absetzen. Über die komplette Laufzeit hinweg ergibt dies eine fast 90%-ige Abschreibung der Sanierungskosten.

 

Steuern sparen durch Investitionen in die Altersvorsorge

Wenn Sie für mehr Sicherheit im Alter sorgen möchten, bieten sich bestimmte Investitionsfonds in Altersvorsorge an, die von der jährlichen Steuerlast abgesetzt werden können.

Neben der gesetzlichen Rente, haben Sie die Möglichkeit, in private Altersvorsorge zu investieren, die Sie in den Vorsorgeaufwendungen abschreiben können.

Hierfür gibt es verschiedene Vorsorgemöglichkeiten. Zwei beliebte Optionen sind einmal die Rürüp-Rente sowie die Riester-Rente.

 

Steuern sparen für Unternehmer*innen

Sind Sie Unternehmer bzw. Unternehmerinnen und suchen nach spezifischen Steuersparpotenzialen, die Sie durch Investitionen in Ihre Firma erreichen können?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht Ihnen genau das. Es ist ein bilanzminderndes Instrument, dass Ihnen erlaubt Ihre Abgaben vor der Investition um 50% zu mindern.

Außerdem können Sie als KMU sogenannte Sonderabschreibungen nutzen. Zum Beispiel könnten beim Kauf einer kleineren Maschine oder eines Firmenwagens Sonderabschreibungen, zusätzlich zur linearen Abschreibung, geltend gemacht werden.

 


 

Fazit: Steuern sparen durch Investieren

 

Ist es also möglich, die jährliche Steuerlast durch Investitionsausgaben zu senken? Die Antwort auf diese Frage kann mit “Ja” beantwortet werden.

Investitionen in Ihre berufliche Zukunft, beispielsweise, können Sie jedes Jahr als Werbungskosten absetzen. Neben Werbungskosten sind Immobilien eine lukrative Möglichkeit, um Steuern zu sparen und gleichzeitig in Ihren Vermögensaufbau zu investieren.

Bei den Möglichkeiten, um mit Immobilien Steuern zu sparen, stechen besonders die Denkmalimmobilien hervor. Diese winken mit attraktiven Steuersparmöglichkeiten und können gleichzeitig eine solide Geldanlage sein.

Falls auch Sie Interesse an dem Gedanken gefunden haben, ein kulturell bedeutsames Objekt zu restaurieren und gleichzeitig noch Steuern dabei zu sparen, dann kontaktieren Sie uns noch heute.

Wir betreuen ein attraktives Portfolio an denkmalgeschützten Immobilien und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Hirschmann & Kaul

 

Haftungsausschluss: Es handelt sich hierbei weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Jene darf nur durch einen Steuerberater oder Anwalt durchgeführt werden.