Möchten Sie Steuern sparen und gleichzeitig etwas für die Umwelt und Ihren Geldbeutel tun? Die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf Ihrem Haus oder die Investition in einen Solarpark ist  eine vielversprechende Möglichkeit, beides zu tun.

PV-Anlagen können nicht nur dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, sondern bieten auch attraktive Steuervorteile und Renditen.

In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick darauf, wie die Investition von PV-Anlagen Sie für bestimmte Steuerabzüge oder -Gutschriften qualifizieren kann.

Wenn Sie in den Genuss einer attraktiven Investitionsmöglichkeit, die große Steuersparpotenziale bietet, kommen möchten, dann lesen Sie unbedingt weiter.

 

    1. Steuervorteile PV-Anlage: Das müssen Sie vor dem Kauf wissen
    2. Was sind Photovoltaik-Anlagen?
    3. Wieso bieten PV-Anlagen Steuersparpotenzial in Deutschland?
    4. Wie können Sie durch PV-Anlagen Steuern sparen?
    5. Investitionsabzugsbetrag (IAB) § 7g EStG
    6. Abschreibungen
    7. Sonderabschreibung
    8. Lineare und degressive Abschreibemöglichkeiten (AfA)
    9. Umsatzsteuer
    10. Einkommensteuer
    11. Steuern sparen durch Denkmalimmobilien
    12. Fazit: Steuervorteile PV-Anlagen

 


Was sind Photovoltaik-Anlagen?

Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) sind Anlagen, die Sonnenlicht in elektrischen Strom umwandeln. Dies geschieht mithilfe von Photovoltaik-Zellen, die aus speziellen Materialien wie Silizium bestehen und Lichtenergie direkt in elektrische Energie umwandeln können.

PV-Anlagen werden häufig auf Dächern von Gebäuden oder in Solarparks installiert und sind heutzutage eine wichtige Quelle erneuerbarer Energie.

Wieso bieten PV-Anlagen Steuersparpotenzial in Deutschland?

 

Steuersparpotential durch PV-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen, auch bekannt als PV-Anlagen, sind eine großartige Möglichkeit, um grünen Strom zu erzeugen. Aber wussten Sie, dass Sie auch besondere Steuervorteile genießen können, wenn Sie sich für die Installation einer PV-Anlage entscheiden?

Als PV-Anlagen Besitzer*in werden Sie automatisch zum Energieproduzenten und gelten beim Finanzamt somit als Unternehmer. Als solcher, unterstützen Sie den Wandel hin zu grüner Energie und aufgrund dessen stehen Ihnen verschiedene Steuersparpotenziale zur Verfügung.

So gibt es etwa die Einspeisevergütung, oder auch bestimmte Aufwendungen für Solarprojekte, die von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Durch die geplante Steuerreform für PV-Anlagen-Betreiber im Jahr 2023 wird sich die steuerliche Landschaft für private Anlagenbetreiber vereinfachen.

Bis dato konnten zahlreiche Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland durch die Investition in PV-Anlagen erhebliche Steuerersparnisse erzielen.

 

Wie können Sie durch PV-Anlagen Steuern sparen?

Steuern sparen mit Solaranlage

 

Da die Bundesregierung ab dem Jahr 2023 Vereinfachungen und Änderungen im Steuergesetz für private Betreiber von PV-Anlagen plant, sollten Sie bei weiteren Fragen unbedingt Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin konsultieren. Sehr gerne leiten wir Sie auch an einen PV-Anlagen-Fachmann weiter – senden Sie uns hierfür einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.

 

Investitionsabzugsbetrag (IAB) § 7g EStG

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht es Ihnen als Anlagenbetreiber, 50 % der Anschaffungskosten Ihrer Solaranlage in einem Jahr abzuschreiben. Wichtig: Der IAB muss im Jahr vor der Anschaffung in Ihrer Steuererklärung gebildet werden.

Der IAB ist ein hilfreiches und nützliches Mittel, um Ihre Steuerlast im Jahr vor der Anschaffung der PV-Anlage zu reduzieren. Den IAB für PV-Anlagen können Sie sogar bereits 3 Jahre vor der eigentlichen Investition nutzen und zu dem Zeitpunkt schon von großen Steuervorteilen profitieren.

Für weitere Informationen zum Thema Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlagen empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber “Alles zum für Investitionsabzugsbetrag PV-Anlagen”.

 

Abschreibungen

Ihre neu angeschaffte PV-Anlage können Sie auf verschiedene Arten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten als Mittel zur Auswahl.

 

Sonderabschreibung

Im Jahr der eigentlichen Anschaffung und in den darauffolgenden 4 Jahren, haben Sie die Möglichkeit, mit der sogenannten Sonderabschreibung insgesamt stolze 20 % der Kaufsumme abzuschreiben. Sie können diese Sonderabschreibung beliebig auf die ersten 5 Jahre nach dem Kauf verteilen.

Um von der Sonderabschreibung jedoch Gebrauch machen zu können, müssen Sie als Unternehmen tätig sein. Das heißt, mindestens 90 % der Anlage müssen für betriebliche Zwecke genutzt werden und lediglich 10 % des erzeugten Stroms wird für Ihren privaten Gebrauch genutzt.

Inwiefern sich die neu beschlossenen rechtlichen Änderungen für das Jahr 2023 auf die Abschreibung Ihrer PV-Anlage auswirken, erfahren Sie bei einem Steuerexperten.

 

Lineare und degressive Abschreibemöglichkeiten (AfA)

Bei der linearen Abschreibung erlaubt Ihnen der Gesetzgeber, über einen Zeitraum von 20 Jahren jährlich 5 % des Anlagenwerts in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Im Gegensatz dazu können Sie durch die degressive AfA zunächst höhere Beträge abschreiben, die im Laufe der Zeit dann prozentual angepasst werden und sinken.

 

Umsatzsteuer

 

keine Mwst bei Solaranlagen bis 30 kw

Wie bereits erwähnt, hat die Bundesregierung im Jahr 2023 die Entbürokratisierung des Betriebs von PV-Anlagen für Privathaushalte und kleinere Anlagen in Angriff genommen.

Daher fällt ab dem Jahr 2023 beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW keine Mehrwertsteuer mehr an. Das heißt, als Privatperson müssen Sie keine Mehrwertsteuer mehr auf Ihre PV-Anlage zahlen.

Bis dato können Sie sich die Umsatzsteuer nur zurückholen, wenn Sie Ihre PV-Anlage als Kleinunternehmer angemeldet haben.

Einkommensteuer

Für alle Ein- und Zweifamilienhäuser, die eine Photovoltaik-Anlage bis 30 kW installiert haben, entfällt ab dem Jahr 2023 die Einkommensteuer auf erzielte Gewinne, durch die Einspeisung von erzeugten Strom in das öffentliche Netz.

 

Steuern sparen durch Denkmalimmobilien

 

Steuern sparen mit Denkmal Immobilien

Wie Sie sehen, können Sie mit einer PV-Anlage von einigen steuerlichen Vorteilen Gebrauch machen. Wenn Sie das zurückgewonnene Kapital nun weiter gewinnbringend für Sie anlegen möchten, ist die Investition in Denkmalimmobilien eine Überlegung wert.

Denkmalimmobilien sind Gebäude oder Anlagen, die unter Denkmalschutz stehen, da sie von historischem, kulturellem oder architektonischem Interesse sind.

Der Denkmalschutz bezieht sich auf den Schutz von bestimmten Bauwerken, um deren Erhaltung und künftigen Nutzen sicherzustellen.

 

 

Es gibt verschiedene Steuervorteile, die Denkmalimmobilienbesitzern zugutekommen können. So können Sie für die Sanierung oder den Erhalt von Denkmalimmobilien besonders hohe Sonderabschreibungen geltend machen. Die spezielle Sonderabschreibung für Denkmalimmobilien ermöglicht es Ihnen, die Kosten für die Sanierung oder den Erhalt von Denkmalimmobilien in einem bestimmten Zeitraum schneller als üblich abzuschreiben. Dadurch werden die amortisierten Belastungen verringert, was die finanzielle Belastung für den Eigentümer verringert.

 


 

Fazit: Steuervorteile PV-Anlagen

Die Investition in eine PV-Anlage ist eine vielversprechende Möglichkeit, Steuern zu sparen und etwas Gutes für die Umwelt zu tun. Dank attraktiver Steuervorteile und Renditen sind PV-Anlagen eine kluge Investition für alle, die mehr aus ihrem Geld machen wollen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie durch Investitionen in PV-Anlagen und Denkmalimmobilien Steuern sparen können, kontaktieren Sie uns gerne.  Unser Expertenteam beantwortet gerne alle Ihre Fragen und hilft Ihnen dabei, verschiedene Steuersparmodelle zu erkunden.

Hirschmann & Kaul

 

Haftungsausschluss: Es handelt sich hierbei weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Jene darf nur durch einen Steuerberater oder Anwalt durchgeführt werden.