Suchen Sie nach einer nachhaltigen Investitionsmöglichkeit, die Ihnen erhebliche Steuerersparnisse bietet?

Mit den neuen Steuerregelungen 2024, wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB), Null-Prozent-Umsatzsteuer und Sonderabschreibungen, sind Photovoltaikanlagen attraktiver denn je. Sie ermöglichen eine Reduzierung der Steuerlast und fördern gleichzeitig erneuerbare Energien.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um mehr über die verschiedenen Abzugsmöglichkeiten, langfristigen Kosteneinsparungen und steuerlichen Vorteile des IAB für Ihre Photovoltaikinvestition zu erfahren.

 

    1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Photovoltaik [2024]
    2. Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
    3. Wer kann vom Investitionsabzugsbetrag profitieren?
    4. Wie können Privathaushalte vom IAB für PV-Anlagen profitieren?
    5. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung für PV-Anlagen auf den Investitionsabzugsbetrag aus?
    6. Was sind die Vorteile des Investitionsabzugsbetrags?
    7. Wie funktioniert der IAB bei PV-Anlagen?
    8. Beispielrechnung: Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage
    9. Weitere steuermindernde Abschreibungen auf PV-Anlagen
    10. Denkmalimmobilie als Kapitalanlage
    11. Fazit – der Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlage

 


 

Was ist der ​​Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die in bestimmte Anlagegüter investieren.

Der IAB ermöglicht es Unternehmen, einen Teil der Anschaffungskosten von Anlagegütern sofort als Betriebsausgabe abzusetzen, anstatt sie über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben.

Durch den IAB können Unternehmen also ihre Steuerlast verringern und damit ihre Liquidität verbessern.

Der Investitionsabzugsbetrag wird im Einkommensteuergesetz (EStG) in Deutschland im § 7g EStG geregelt. Im § 7g Abs. 1 EStG heißt es:

„Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbeträge).[…]“

 


Wer kann vom Investitionsabzugsbetrag profitieren?

 

In Deutschland können Unternehmen vom Investitionsabzugsbetrag (IAB) profitieren.

Das gilt sowohl für juristische Personen wie GmbHs oder AGs als auch für natürliche Personen, die als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind. Die Investition muss außerdem zu mindestens 90 % zu betrieblichen Zwecken genutzt werden.

Das Gesetz regelt Einschränkungen und Bedingungen für die Inanspruchnahme des IAB. Ob auch Sie vom IAB profitieren können, hängt von der individuellen Situation ab, in der Sie sich befinden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der zuständigen Steuerbehörde oder Ihrem Steuerberater zu erkundigen, um akkurate Informationen zu erhalten.

 


Wie können Privathaushalte vom IAB für PV-Anlagen profitieren?

 

PV Anlage Privathaushalt

Privathaushalte können vom Investitionsabzugsbetrag (IAB) auch 2024 profitieren, insbesondere wenn sie als Freiberuflerinnen oder Kleinunternehmerinnen tätig sind. Diese Gewerbeformen lassen sich unkompliziert bei lokalen Finanzämtern registrieren.

Dank der aktuellen Gesetzgebung für kleinere Photovoltaikanlagen sind die steuerlichen Vorteile wie der IAB einfacher nutzbar. Für Photovoltaikanlagen gilt auch im Jahr 2024 die Null-Prozent-Umsatzsteuerregelung bestehen, sodass beim Kauf und der Installation von Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Diese Regelung soll auch in Zukunft beibehalten werden.

Ebenso gelten Steuerbefreiungen für die Einkommensteuer. Das erleichtert Investitionen in erneuerbare Energien.

Sehr gerne verbinden wir Sie mit unserem Partnerunternehmen für Solar-Direktinvestments, der Ihnen detaillierte Informationen zum Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlagen geben kann.

 

 


Wie wirkt sich die Gesetzesänderung für PV-Anlagen auf den Investitionsabzugsbetrag aus?

 

Die Bundesregierung hat mit dem verabschiedeten Steuergesetz für das Jahr 2023 einige Steuererleichterungen für die Betreiber*innen von kleineren PV-Anlagen auf den Weg gebracht.

So müssen etwa Kleinunternehmer rückwirkend für das Jahr 2022 keine Mehrwertsteuer mehr abführen oder Einkommensteuer auf den produzierten und verkauften Strom zahlen. Auch 2024 müssen Kleinunternehmer*innen keine Mehrwertsteuer für Anlagen bis 30 kWp zahlen und ihre Einnahmen aus selbst erzeugtem und verkauftem Strom sind steuerfrei. Die Regelungen zur Einkommensteuerbefreiung und Null-Prozent-Umsatzsteuer machen den Investitionsabzugsbetrag attraktiver, indem er mit diesen Steuerbefreiungen kombiniert werden kann.

Es bleibt ratsam, sich bei Investitionen in PV-Anlagen umfassend über die aktuellen Regelungen zu informieren.

 

 


Was sind die Vorteile des Investitionsabzugsbetrags?

 

Der Investitionsabzugsbetrag bietet Ihnen die Möglichkeit, im Jahr vor der Anschaffung einer PV-Anlage Ihre Steuerlast erheblich zu senken und Ihre Liquidität im Bilanzierungsjahr zu verbessern.

    • Steuerentlastung: Sie können bis zu 50 % der Investitionskosten vorab als Betriebsausgabe absetzen und so Ihre Steuerlast mindern.
    • Höchstgrenze: Der maximale Abzugsbetrag beträgt 200.000 €, was erhebliche Steuerersparnisse ermöglicht.
    • Steuerplanung: Durch den IAB können Sie Ihre Steuerlast in das Jahr vor der Anschaffung verschieben und dadurch Ihre Liquidität verbessern.

 

 

 


Wie funktioniert der IAB bei PV-Anlagen?

 

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann auch 2024 für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Wichtig ist, den IAB im Jahr vor der Anschaffung der Anlage in der Steuererklärung geltend zu machen.

Die Höchstgrenze liegt bei 400.000 €, wobei bis zu 50 % der Investitionskosten, also maximal 200.000 €, sofort als gewinnmindernde Betriebsausgabe abgesetzt werden können.

Diese Regelung ermöglicht eine effektive steuerliche Planung für Unternehmen und Einzelpersonen und bleibt 2024 unverändert in Kraft.

 

 


Beispielrechnung: Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage

 

Berechnung IAB PV-Anlage

Angenommen, Sie planen eine Investition in eine PV-Anlage, die 50.000 € zuzüglich Umsatzsteuer in der Anschaffung kostet. Der IAB erlaubt Ihnen, bis zu 25.000 € im Jahr vor der Anschaffung gewinnmindernd in Ihrer Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.

 

 


Weitere steuermindernde Abschreibungen auf PV-Anlagen

 

Neben dem Investitionsabzugsbetrag können Sie von weiteren (Sonder-)Abschreibungen profitieren.

  • Sonderabschreibungen
  • Lineare Abschreibungen

Weitere Informationen zu den Steuervorteilen von PV-Anlagen finden Sie in unserem Ratgeber “Steuervorteile PV-Anlage: Das müssen Sie vor dem Kauf wissen”.

 

 


Denkmalimmobilie als Kapitalanlage

 

Steuern Sparen Denkmal AfA

 

Suchen Sie nach einer lukrativen Anlage für das freigewordene Kapital durch den IAB? Es gibt einige Faktoren, die dafür sprechen, warum eine Denkmalimmobilie eine gute Kapitalanlage in diesem Fall sein kann.

  • Wertstabilität: Denkmalimmobilien befinden sich in der Regel in guter Lage, was bedeutet, dass sie oftmals eine hohe Wertstabilität aufweisen. Sie haben daher weniger extreme Schwankungen im Wert als andere Immobilien und können somit eine sichere Kapitalanlage darstellen.
  • Steuervergünstigungen: Denkmalimmobilien bieten Ihnen in Deutschland große Steuersparmöglichkeiten. Die Sonderabschreibung für Denkmalimmobilien(Sonder-AfA) ermöglicht es Eigentümern von Denkmalimmobilien, bestimmte Renovierungs- und Instandhaltungskosten steuerlich geltend zu machen. Dies kann dazu beitragen, die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie zu reduzieren und somit die Rendite zu erhöhen.
  • Attraktive Mietrendite: Denkmalimmobilien sind nicht nur interessante Objekte für Anleger, die Steuern sparen wollen, sondern auch für Investoren, die dank der attraktiven Mietrendite fürs Alter vorsorgen möchten.

 

 

 


 

Fazit – Der Investitionsabzugsbetrag für PV-Anlagen

 

Photovoltaikanlagen bleiben auch 2024 eine attraktive Investitionsmöglichkeit, um Steuern zu sparen und die Umwelt zu schützen.

Mit dem Investitionsabzugsbetrag und weiteren Steuervergünstigungen ist die Photovoltaik eine nachhaltige Investition mit großem Sparpotenzial.

Die aktuellen steuerlichen Vorteile machen jetzt den idealen Zeitpunkt, um mehr über die Kombination von PV-Anlagen und Denkmalimmobilien zu erfahren und so von dieser Investitionsmöglichkeit zu profitieren.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, den Investitionsabzug für Steuerzwecke zu nutzen.

 

Hirschmann & Kaul

 

Haftungsausschluss: Es handelt sich hierbei weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Jene darf nur durch einen Steuerberater oder Anwalt durchgeführt werden.